Tages- und Nachtpflege – Teilstationäre Versorgung
Die Tages- und Nachtpflege bietet eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege. Sie entlastet Angehörige und fördert die soziale Teilhabe der Pflegebedürftigen.
Was ist Tages- und Nachtpflege?
Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person den Tag in einer Pflegeeinrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Die Nachtpflege funktioniert umgekehrt: Die Person wird nachts in einer Einrichtung betreut.
Leistungshöhe nach Pflegegrad
Die monatlichen Höchstbeträge für teilstationäre Pflege:
- Pflegegrad 1: Kein Anspruch (nur über Entlastungsbetrag)
- Pflegegrad 2: 689 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 1.298 € pro Monat
- Pflegegrad 4: 1.612 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 1.995 € pro Monat
Vorteile der Tagespflege
Die Tagespflege bietet zahlreiche Vorteile:
- Entlastung pflegender Angehöriger tagsüber
- Soziale Kontakte und Aktivitäten für Pflegebedürftige
- Professionelle Betreuung und Pflege
- Pflegegeld wird nicht gekürzt
- Kombinierbar mit Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Weiterlesen
Entlastungsbetrag – 131 € monatlich für Betreuung und Entlastung
Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für alle Pflegegrade. Wofür Sie ihn nutzen können und wie Sie den Anspruch geltend machen.
Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Die Unterschiede, wie Sie beide Leistungen kombinieren und so bis zu 3.539 € pro Jahr erhalten.
Pflegesachleistungen – Ambulante Pflege finanzieren
Pflegesachleistungen 2026: Alle Infos zu Anspruch, Höhe nach Pflegegrad und Kombination mit Pflegegeld. Ambulante Pflege durch Pflegedienste finanzieren.
Verhinderungspflege jetzt beantragen
Kostenlos starten – Sie zahlen nur bei Erfolg (10% Gebühr).
Jetzt risikofrei Antrag stellen