Pflegesachleistungen – Ambulante Pflege finanzieren
Pflegesachleistungen finanzieren die professionelle ambulante Pflege durch zugelassene Pflegedienste. Sie sind eine Alternative oder Ergänzung zum Pflegegeld.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind zweckgebundene Leistungen der Pflegekasse für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie erhalten kein Geld ausgezahlt.
Höhe der Pflegesachleistungen 2026
Die monatlichen Höchstbeträge nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
- Pflegegrad 2: 761 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 1.432 € pro Monat
- Pflegegrad 4: 1.778 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 2.200 € pro Monat
Umwandlungsanspruch
Bis zu 40% nicht genutzter Pflegesachleistungen können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. So nutzen Sie Ihr Budget noch flexibler.
Kombination mit Pflegegeld
Wenn Sie nicht den vollen Sachleistungsbetrag ausschöpfen, erhalten Sie den ungenutzten Anteil anteilig als Pflegegeld. Dies nennt sich Kombinationsleistung und bietet maximale Flexibilität.
Weiterlesen
Kombinationsleistung – Pflegegeld und Sachleistung flexibel verbinden
Die Kombinationsleistung verbindet Pflegegeld und Pflegesachleistungen. So nutzen Sie beide Leistungen optimal und flexibel.
Pflegegeld Übersicht 2026
Pflegegeld 2026 im Überblick: Aktuelle Sätze für Pflegegrad 2-5, Voraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten mit Verhinderungspflege.
Entlastungsbetrag – 131 € monatlich für Betreuung und Entlastung
Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für alle Pflegegrade. Wofür Sie ihn nutzen können und wie Sie den Anspruch geltend machen.
Verhinderungspflege jetzt beantragen
Kostenlos starten – Sie zahlen nur bei Erfolg (10% Gebühr).
Jetzt risikofrei Antrag stellen