Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5 – Höhe, Antrag und Rechner

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und wird bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben.

Anspruch auf Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5

Mit Pflegegrad 5 haben Sie vollen Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, sofern die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt.

Pflegesituation bei Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

  • Pflegerische Vollversorgung
  • Besondere Anforderungen an die Pflege
  • 24-Stunden-Betreuung erforderlich

Wie hoch ist die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5?

VP-Budget
1.612 €
pro Jahr
+ KZP-Umwandlung
3.539 €
maximal pro Jahr
Pflegegeld
947 €
pro Monat

Pflegegeld-Kürzung: Während tageweiser VP wird das Pflegegeld um 50% auf 474 € gekürzt. Bei stundenweiser VP unter 8 Std. gibt es keine Kürzung.

Alltagsbeispiel: Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5

Herr W. (74) – Pflegegrad 5

Herr W. hat Pflegegrad 5 und benötigt 24-Stunden-Betreuung. Seine Ehefrau pflegt ihn seit Jahren und ist erschöpft. Sie möchte eine dreiwöchige Kur antreten, um ihre eigene Gesundheit zu stärken.

Die Lösung

Für die drei Wochen wird ein professioneller Pflegedienst beauftragt. Gleichzeitig unterstützt der erwachsene Sohn an den Wochenenden. Beide Pflegevarianten werden kombiniert beantragt.

Das Ergebnis

Für den professionellen Pflegedienst können bis zu 3.539 € (mit KZP-Umwandlung) beantragt werden. Für den Sohn als nahen Angehörigen sind bis zu 1.894 € (2 × 947 €) möglich – die optimale Kombination für umfassende Versorgung.

Beispielrechnung: Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5

Art der ErsatzpflegeMaximalbetrag
Professionell / nicht verwandt (nur VP)bis zu 1.612 €
Kombiniert mit Kurzzeitpflegebis zu 3.539 €
Nahe Angehörige (bis 2. Grad)bis zu 1894 (2 × 947 €)

Gut zu wissen: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt. Bei Pflegegrad 5 sind das 474 € pro Monat.

Angehörige vs. professionelle Ersatzpflege bei Pflegegrad 5

Nahe Angehörige

  • Max. 1894 € (2 × 947 €)
  • Zusätzlich: Fahrtkosten erstattungsfähig
  • Zusätzlich: Verdienstausfall erstattungsfähig
  • Verwandt/verschwägert bis 2. Grad

Nicht verwandt / Professionell

  • Max. 1.612 € (nur VP)
  • Max. 3.539 € (mit KZP-Umwandlung)
  • Nachbarn, Freunde, Pflegedienste
  • Keine Verwandtschaftsbegrenzung

Bei Pflegegrad 5 beträgt das monatliche Pflegegeld 947 €, der höchste Satz. Nahe Angehörige (bis 2. Grad) erhalten als Ersatzpflegeperson maximal 1.894 € (2 × 947 €), was bei Pflegegrad 5 bereits nah am Grundbetrag der VP von 1.612 € liegt – hier übersteigt der Angehörigen-Betrag sogar den regulären VP-Satz. Zusätzlich können Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend gemacht werden. Professionelle oder nicht verwandte Ersatzpersonen erhalten bis zu 1.612 € bzw. 3.539 € mit KZP-Umwandlung. Bei Pflegegrad 5 ist die professionelle Variante oft die sicherste Wahl, da der Pflegebedarf besonders komplex ist.

Ihren Anspruch berechnen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um Ihren individuellen Erstattungsbetrag bei Pflegegrad 5 zu berechnen – inklusive möglicher KZP-Umwandlung und rückwirkender Ansprüche.

Zum Verhinderungspflege Rechner

Häufige Fragen – Verhinderungspflege Pflegegrad 5

Verhinderungspflege nach Pflegegrad

Weiterführende Informationen

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