Anspruch auf Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5
Mit Pflegegrad 5 haben Sie vollen Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, sofern die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt.
Pflegesituation bei Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen
- Pflegerische Vollversorgung
- Besondere Anforderungen an die Pflege
- 24-Stunden-Betreuung erforderlich
Wie hoch ist die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5?
Pflegegeld-Kürzung: Während tageweiser VP wird das Pflegegeld um 50% auf 474 € gekürzt. Bei stundenweiser VP unter 8 Std. gibt es keine Kürzung.
Alltagsbeispiel: Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5
Herr W. (74) – Pflegegrad 5
Herr W. hat Pflegegrad 5 und benötigt 24-Stunden-Betreuung. Seine Ehefrau pflegt ihn seit Jahren und ist erschöpft. Sie möchte eine dreiwöchige Kur antreten, um ihre eigene Gesundheit zu stärken.
Die Lösung
Für die drei Wochen wird ein professioneller Pflegedienst beauftragt. Gleichzeitig unterstützt der erwachsene Sohn an den Wochenenden. Beide Pflegevarianten werden kombiniert beantragt.
Das Ergebnis
Für den professionellen Pflegedienst können bis zu 3.539 € (mit KZP-Umwandlung) beantragt werden. Für den Sohn als nahen Angehörigen sind bis zu 1.894 € (2 × 947 €) möglich – die optimale Kombination für umfassende Versorgung.
Beispielrechnung: Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5
| Art der Ersatzpflege | Maximalbetrag |
|---|---|
| Professionell / nicht verwandt (nur VP) | bis zu 1.612 € |
| Kombiniert mit Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € |
| Nahe Angehörige (bis 2. Grad) | bis zu 1894 € (2 × 947 €) |
Gut zu wissen: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt. Bei Pflegegrad 5 sind das 474 € pro Monat.
Angehörige vs. professionelle Ersatzpflege bei Pflegegrad 5
Nahe Angehörige
- Max. 1894 € (2 × 947 €)
- Zusätzlich: Fahrtkosten erstattungsfähig
- Zusätzlich: Verdienstausfall erstattungsfähig
- Verwandt/verschwägert bis 2. Grad
Nicht verwandt / Professionell
- Max. 1.612 € (nur VP)
- Max. 3.539 € (mit KZP-Umwandlung)
- Nachbarn, Freunde, Pflegedienste
- Keine Verwandtschaftsbegrenzung
Bei Pflegegrad 5 beträgt das monatliche Pflegegeld 947 €, der höchste Satz. Nahe Angehörige (bis 2. Grad) erhalten als Ersatzpflegeperson maximal 1.894 € (2 × 947 €), was bei Pflegegrad 5 bereits nah am Grundbetrag der VP von 1.612 € liegt – hier übersteigt der Angehörigen-Betrag sogar den regulären VP-Satz. Zusätzlich können Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend gemacht werden. Professionelle oder nicht verwandte Ersatzpersonen erhalten bis zu 1.612 € bzw. 3.539 € mit KZP-Umwandlung. Bei Pflegegrad 5 ist die professionelle Variante oft die sicherste Wahl, da der Pflegebedarf besonders komplex ist.
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Zum Verhinderungspflege RechnerHäufige Fragen – Verhinderungspflege Pflegegrad 5
Verhinderungspflege nach Pflegegrad
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