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Entlastungsbetrag – 131 € monatlich für Betreuung und Entlastung

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Er soll den Pflegealltag erleichtern – wird aber oft nicht genutzt.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene monatliche Leistung von 131 € für alle Pflegegrade. Er dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Betrag kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Haushaltshilfe, Einkaufsdienst)
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegedienste (bei Pflegegrad 1 auch für pflegerische Leistungen)

Übertragbarkeit ins Folgejahr

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch eingesetzt werden. Danach verfallen sie endgültig. Das bedeutet: Wenn Sie den Entlastungsbetrag 18 Monate lang ansparen (12 Monate des Vorjahres + 6 Monate des laufenden Jahres), können sich bis zu 2.358 € (18 × 131 €) ansammeln. Es lohnt sich also, den Anspruch regelmäßig zu prüfen.

So beantragen Sie den Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag muss nicht separat beantragt werden – er steht automatisch mit dem Pflegegrad zur Verfügung. Sie reichen einfach die Rechnungen der genutzten Leistungen bei Ihrer Pflegekasse ein.

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