Verhinderungspflege in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland mit einer stark alternden Bevölkerung besonders im ländlichen Raum.

Verhinderungspflege in Bayern beantragen

Auch in Bayern haben pflegende Angehörige mit Pflegegrad 2–5 Anspruch auf Verhinderungspflege. Mit ca. 680.000 Pflegebedürftigen bei 13,2 Mio. Einwohnern ist der Bedarf an Unterstützung für pflegende Familien besonders hoch.

Die Verhinderungspflege ist eine bundesweite Leistung der Pflegeversicherung – das bedeutet, die Voraussetzungen und Leistungshöhen sind in Bayern identisch mit allen anderen Bundesländern. Erfahren Sie mehr auf unserer Übersichtsseite zur Verhinderungspflege.

Pflegestatistik Bayern

Pflegebedürftige
ca. 680.000
in Bayern
Häuslich versorgt
79%
aller Pflegebedürftigen
Einwohner
13,2 Mio.
gesamt

Leistungen im Überblick

Verhinderungspflege
1.612 €
pro Jahr
+ Kurzzeitpflege-Umwandlung
3.539 €
maximal pro Jahr

Die größten Pflegekassen in Bayern

In Bayern sind vor allem diese Pflegekassen vertreten.

Voraussetzungen in Bayern

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
  • Die reguläre Pflegeperson ist vorübergehend verhindert
  • Eine Ersatzpflegeperson übernimmt die Pflege

Erfahren Sie mehr über die Verhinderungspflege bei Ihrem Pflegegrad: Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5

Pflegestützpunkte in Bayern

Bayern bietet mit über 100 Fachstellen für pflegende Angehörige ein engmaschiges Beratungsnetz. In jedem Landkreis gibt es mindestens eine Anlaufstelle. Diese Beratungsstellen ergänzen unseren Service ideal: Während sie bei allgemeinen Pflegefragen helfen, kümmern wir uns um die unkomplizierte Beantragung Ihrer Verhinderungspflege.

Besonderheiten der Pflegelandschaft in Bayern

Bayern zeichnet sich durch einen besonders hohen Anteil häuslich versorgter Pflegebedürftiger aus – rund 79%. Das liegt auch an der ländlichen Struktur vieler Regionen, in denen stationäre Pflegeeinrichtungen weniger verfügbar sind. Der Freistaat fördert pflegende Angehörige zusätzlich mit dem Bayerischen Landespflegegeld von 1.000 € pro Jahr – eine Leistung, die unabhängig von der Verhinderungspflege bezogen werden kann.

So funktioniert unser Service

Unser digitaler Service ist in ganz Deutschland verfügbar – auch in Bayern.

  • 100% digital – kein Papierkram nötig
  • Keine Vorauszahlung – Sie zahlen nur bei Erfolg
  • Rückwirkend bis zu 1 Jahr beantragbar
  • Durchschnittlich 3 Wochen bis zur Auszahlung

Weiterführende Informationen

Verhinderungspflege in anderen Bundesländern

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