Voraussetzungen für Verhinderungspflege
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (nicht Pflegegrad 1)
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
- Die reguläre Pflegeperson ist vorübergehend verhindert (z.B. Urlaub, Krankheit, Erholung)
- Es muss eine Ersatzpflegeperson einspringen
Wie hoch ist die Leistung?
Kurzzeitpflege
1.612 €
pro Kalenderjahr
Verhinderungspflege
1.612 €
pro Kalenderjahr
Aufstockung
315 €
pro Kalenderjahr
Gemeinsamer Jahresbetrag
3.539 €
Ab 2025 werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zum Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Es entsteht kein neues Geld - es handelt sich um die Summe der bisherigen Einzelbudgets.
Verhinderungspflege nach Pflegegrad
Die Höhe der Verhinderungspflege ist bei allen Pflegegraden (2-5) gleich. Der Unterschied liegt in der Pflegesituation:
Rückwirkend beantragen
Wussten Sie, dass Verhinderungspflege bis zu 2 Jahre rückwirkend beantragt werden kann? Viele Familien wissen nicht, dass ihnen diese Leistung zusteht und lassen jährlich tausende Euro verfallen.
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Weiterführende Informationen
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