Was ist Verhinderungspflege?
Pflegende Angehörige leisten eine unverzichtbare Arbeit im Alltag vieler Pflegebedürftiger. Doch auch sie brauchen einmal eine Pause – sei es durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe. Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel.
Verhinderungspflege bedeutet:
Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Das entlastet die Familie finanziell und organisatorisch.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Nicht jeder Pflegebedürftige hat automatisch Anspruch auf Verhinderungspflege. Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Pflegegrad 2 oder höher: Pflegebedürftige müssen mindestens Pflegegrad 2 besitzen.
- Mindestens 6 Monate private Pflege: Die Pflege muss zuvor durch eine private Pflegeperson (z.B. Angehörige) mindestens ein halbes Jahr lang erfolgt sein.
Wichtig: Die sechsmonatige Vorpflegezeit muss nicht ununterbrochen gewesen sein. Entscheidend ist, dass die Pflege über diesen Zeitraum insgesamt erbracht wurde.
Wie hoch ist die Verhinderungspflege-Leistung
Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege. Zusätzlich können bis zu 806 € aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass insgesamt bis zu 2.418 € zur Verfügung stehen können.
Beispielrechnung:
- Grundbetrag Verhinderungspflege: 1.612 €
- Zusätzlich Kurzzeitpflegeanteil: +806 €
- Maximale Erstattung: 2.418 € pro Jahr
Wichtig zu wissen:
Der Anspruch auf Verhinderungspflege verfällt am Ende des Kalenderjahres. Nicht genutzte Beträge können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Stellen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren!
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Die Leistungen der Verhinderungspflege decken verschiedene Ausgaben ab, darunter:
- Honorare für Ersatzpflegepersonen
- Aufwandsentschädigungen für pflegende Angehörige
- Fahrtkosten der Ersatzpflegekraft
- Kosten für Pflegeunternehmen oder ambulante Pflegedienste
Tipp: Auch stundenweise Verhinderungspflege ist möglich! Schon ein Ausflug von 2–3 Stunden kann abgerechnet werden.
Wie kann man Verhinderungspflege beantragen?
Wer Verhinderungspflege beantragen möchte, muss bei seiner Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen.Notwendig sind folgende Unterlagen:
- Pflegegradbescheid
- Nachweis über die bisherige Pflege (z. B. durch Pflegetagebuch oder eine Bestätigung)
- Fahrtkosten der Ersatzpflegekraft
- Rechnung der Ersatzpflegekraft (zur Auszahlung)
Besonders einfach: Verhinderungspflege digital beantragen spart Zeit und Aufwand. Digitale Anbieter übernehmen oft sogar die komplette Kommunikation mit der Pflegekasse.
Verhinderungspflege auszahlen lassen: Das sollten Sie wissen
Sobald der Antrag bewilligt ist und die Kosten nachgewiesen werden, erfolgt die Verhinderungspflege-Auszahlung. Je nach Pflegekasse dauert es in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen, bis das Geld überwiesen wird.
Besonders einfach: Hinweis: Einige Anbieter bieten an, nur bei erfolgreicher Auszahlung eine kleine Erfolgsprovision zu verlangen – Sie gehen also keinerlei Risiko ein.
Warum Sie unseren digitalen Service nutzen sollten
Der herkömmliche Weg zur Beantragung von Verhinderungspflege ist kompliziert und zeitaufwendig. Wir machen es einfach.
Herkömmlicher Weg
- ✗Recherche bei verschiedenen Krankenkassen
- ✗Komplizierte Formulare selbst ausfüllen
- ✗Unsicherheit über benötigte Nachweise
- ✗Lange Wartezeiten auf Antwort
- ✗Risiko von Ablehnungen durch Formfehler
- ✗Zeitaufwand: mehrere Stunden bis Tage
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Unser Team besteht aus Fachleuten im Bereich Pflegerecht, die alle Anforderungen und Fallstricke kennen.
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Sie zahlen erst, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde. Keine Vorauszahlung, keine versteckten Kosten.
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