Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit zu nehmen, während die Pflege durch eine Ersatzperson übernommen wird.

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (nicht Pflegegrad 1)
  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
  • Die reguläre Pflegeperson ist vorübergehend verhindert (z.B. Urlaub, Krankheit, Erholung)
  • Es muss eine Ersatzpflegeperson einspringen

Wie hoch ist die Leistung?

Kurzzeitpflege

1.612 €

pro Kalenderjahr

Verhinderungspflege

1.612 €

pro Kalenderjahr

Aufstockung

315 €

pro Kalenderjahr

Gemeinsamer Jahresbetrag

3.539 €

Ab 2025 werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zum Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Es entsteht kein neues Geld - es handelt sich um die Summe der bisherigen Einzelbudgets.

Verhinderungspflege nach Pflegegrad

Die Höhe der Verhinderungspflege ist bei allen Pflegegraden (2-5) gleich. Der Unterschied liegt in der Pflegesituation:

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Weiterführende Informationen

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