Verhinderungspflege bei der KNAPPSCHAFT beantragen
Als Versicherter der KNAPPSCHAFT haben Sie bei Pflegegrad 2–5 Anspruch auf Verhinderungspflege. Mit ca. 1,6 Mio. Versicherten ist die KNAPPSCHAFT eine der größten Pflegekassen Deutschlands.
Die Verhinderungspflege ist eine gesetzliche Leistung nach § 39 SGB XI – die Voraussetzungen und Leistungshöhen sind bei allen Pflegekassen identisch.
Leistungen im Überblick
So beantragen Sie VP bei der KNAPPSCHAFT
Die KNAPPSCHAFT hat traditionell längere Bearbeitungszeiten als die großen Ersatzkassen. Reichen Sie daher alle Unterlagen möglichst vollständig ein, um Rückfragen zu vermeiden. Unser Service stellt sicher, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt zusammengestellt werden.
Formulare und Antragsweg
Die KNAPPSCHAFT bietet auf knappschaft.de Formulare für Pflegeleistungen an. Der VP-Antrag kann auch formlos per Post oder telefonisch eingeleitet werden.
Bearbeitungszeit bei der KNAPPSCHAFT
Durchschnittliche Bearbeitungszeit für VP-Anträge bei der KNAPPSCHAFT.
Häufige Ablehnungsgründe bei der KNAPPSCHAFT
- Antragstellung ohne gültigen Pflegegrad (Pflegegrad 2–5 erforderlich)
- Zeitliche Überschneidung mit stationärer Kurzzeitpflege
- Fehlende Quittungen oder Rechnungen als Kostennachweis
Voraussetzungen bei der KNAPPSCHAFT
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
- Die reguläre Pflegeperson ist vorübergehend verhindert
- Eine Ersatzpflegeperson übernimmt die Pflege
VP nach Pflegegrad: Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5
So hilft verhinderungspflege.de
- Wir erstellen Ihren VP-Antrag für die KNAPPSCHAFT automatisch
- Alle Angaben werden vorab auf typische Ablehnungsgründe geprüft
- Rückwirkende Beantragung für bis zu 2 Jahre möglich
- Keine Vorauszahlung – Sie zahlen nur bei erfolgreicher Erstattung
Kontakt zur KNAPPSCHAFT
Weiterführende Informationen
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