Verhinderungspflege bei der DAK beantragen
Als Versicherter der DAK-Gesundheit haben Sie bei Pflegegrad 2–5 Anspruch auf Verhinderungspflege. Mit ca. 5,5 Mio. Versicherten ist die DAK eine der größten Pflegekassen Deutschlands.
Die Verhinderungspflege ist eine gesetzliche Leistung nach § 39 SGB XI – die Voraussetzungen und Leistungshöhen sind bei allen Pflegekassen identisch.
Leistungen im Überblick
So beantragen Sie VP bei der DAK
Die DAK bearbeitet Anträge erfahrungsgemäß zügig, besonders wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. Die DAK bietet zudem eine 24/7-Hotline an, die auch für Pflegefragen zur Verfügung steht.
Formulare und Antragsweg
Die DAK bietet ein Antragsformular auf dak.de zum Download an. Sie können den Antrag auch über die DAK-App oder formlos per Post stellen. Unser digitaler Service erstellt den Antrag automatisch und übermittelt ihn direkt an die DAK.
Bearbeitungszeit bei der DAK
Durchschnittliche Bearbeitungszeit für VP-Anträge bei der DAK.
Häufige Ablehnungsgründe bei der DAK
- Pflegegrad 1 oder kein anerkannter Pflegegrad vorhanden
- Die Ersatzpflege wurde nicht im häuslichen Umfeld erbracht
- Doppelte Beantragung für denselben Zeitraum (z. B. gleichzeitig VP und Kurzzeitpflege für identische Tage)
Voraussetzungen bei der DAK
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
- Die reguläre Pflegeperson ist vorübergehend verhindert
- Eine Ersatzpflegeperson übernimmt die Pflege
VP nach Pflegegrad: Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5
So hilft verhinderungspflege.de
- Wir erstellen Ihren VP-Antrag für die DAK automatisch
- Alle Angaben werden vorab auf typische Ablehnungsgründe geprüft
- Rückwirkende Beantragung für bis zu 2 Jahre möglich
- Keine Vorauszahlung – Sie zahlen nur bei erfolgreicher Erstattung
Kontakt zur DAK
Weiterführende Informationen
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