Pflegegeld Übersicht 2026
Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
Pflegegeld-Sätze 2026
Die monatlichen Pflegegeld-Sätze nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (nur Entlastungsbetrag von 131 €)
- Pflegegrad 2: 332 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 573 € pro Monat
- Pflegegrad 4: 765 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 947 € pro Monat
Voraussetzungen für Pflegegeld
Um Pflegegeld zu erhalten, muss die Pflege zu Hause durch private Pflegepersonen (z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn) sichergestellt werden. Bei Pflege durch eine privat beschaffte Ersatzpflegekraft wird stattdessen Pflegesachleistung gezahlt.
Pflegegeld und Verhinderungspflege
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 6 Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Das bedeutet: Sie erhalten sowohl Verhinderungspflege als auch 50% des Pflegegeldes – eine wichtige Doppelleistung, die viele Familien nicht kennen.
Kombinationsmöglichkeiten
Pflegegeld kann mit anderen Leistungen kombiniert werden:
- Verhinderungspflege: Bis zu 3.539 € jährlich zusätzlich
- Pflegesachleistung: Kombination als Kombinationsleistung möglich
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für alle Pflegegrade
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 € pro Jahr
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Kombinationsleistung – Pflegegeld und Sachleistung flexibel verbinden
Die Kombinationsleistung verbindet Pflegegeld und Pflegesachleistungen. So nutzen Sie beide Leistungen optimal und flexibel.
Pflegesachleistungen – Ambulante Pflege finanzieren
Pflegesachleistungen 2026: Alle Infos zu Anspruch, Höhe nach Pflegegrad und Kombination mit Pflegegeld. Ambulante Pflege durch Pflegedienste finanzieren.
Verhinderungspflege rückwirkend beantragen
Verhinderungspflege rückwirkend beantragen: So holen Sie sich bis zu 1 Jahr Leistungen zurück. Bis zu 3.539 € nachträglich sichern.
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