Wohnraumanpassung – Zuschuss für barrierefreies Wohnen
Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anpassen – mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme.
Was zählt als Wohnraumanpassung?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern.
- Badumbau (z.B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe)
- Türverbreiterungen für Rollstuhl oder Rollator
- Treppenlifte oder Rampen
- Anpassung der Küche (unterfahrbare Arbeitsplatten)
- Entfernung von Türschwellen
Zuschusshöhe
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann der Zuschuss bis zu 4 × 4.180 € (16.720 €) pro Maßnahme betragen.
Voraussetzungen
Für den Zuschuss muss ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegen. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern. Wichtig: Stellen Sie den Antrag VOR Beginn der Umbaumaßnahme.
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