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Pflegezeit & Familienpflegezeit – Freistellung vom Job

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, haben Arbeitnehmer das Recht auf Freistellung. Pflegezeit und Familienpflegezeit bieten verschiedene Modelle.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage)

Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation können Sie sich bis zu 10 Arbeitstage freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. In dieser Zeit können Sie Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bei der Pflegekasse beantragen.

Pflegezeit (bis 6 Monate)

Sie können sich bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Voraussetzungen:

  • Betrieb hat mehr als 15 Beschäftigte
  • Naher Angehöriger ist pflegebedürftig (mind. Pflegegrad 1)
  • Ankündigungsfrist: 10 Arbeitstage
  • Sonderkündigungsschutz während der Pflegezeit

Familienpflegezeit (bis 24 Monate)

Für einen längeren Zeitraum können Sie Ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren – für bis zu 24 Monate. Dies gilt in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten.

Finanzielle Absicherung

Während der Pflegezeit und Familienpflegezeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen, um den Verdienstausfall abzufedern.

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