Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG)
Schock-Reform: Die Bundesregierung streicht die Verhinderungspflege – 3.539 Euro Jahresbudget sollen einfach verschwinden
Auszug: Erst seit Juli 2025 haben pflegende Angehörige endlich Zugang zum gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Jetzt plant die Bundesregierung, dieses Budget als eigenständige Leistung zum 1. Januar 2027 vollständig zu streichen. Was das bedeutet, wer betroffen ist – und warum Sie jetzt laut werden müssen.
Meta-Beschreibung: Der PNOG-Entwurf streicht die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung. Das Jahresbudget von 3.539 € für pflegende Angehörige soll verschwinden. Was das bedeutet und was Sie tun können.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (PNOG) vom 3. Juni 2026. Noch ist nichts endgültig beschlossen. Genau deshalb ist jetzt der richtige Moment, um laut zu werden.
Eine Leistung, die gerade erst ankam – und schon wieder verschwinden soll
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es endlich Klarheit: Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 flexibel und ohne komplizierte Umwidmungsregeln zur Verfügung. Eine Leistung, auf die Familien jahrelang gewartet haben. Eine Leistung, die pflegende Angehörige endlich atmen lässt.
Und jetzt soll sie weg.
Laut dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), der am 3. Juni 2026 bekannt wurde, sollen die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung sowie der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum 1. Januar 2027 entfallen.
Nicht reformiert. Nicht angepasst. Gestrichen.
„Die bisherige eigenständige Verhinderungspflege sowie der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen zum 1. Januar 2027 entfallen. Heute stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 dafür gemeinsam bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung."
Quelle: Pflege-Dschungel.de, Analyse des PNOG-Referentenentwurfs, 5. Juni 2026
Was die Verhinderungspflege heute bedeutet – und warum ihr Wegfall so dramatisch ist
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist kein Nice-to-have. Sie ist das Sicherheitsnetz für pflegende Angehörige.
Sie springt ein, wenn die Hauptpflegeperson – meistens ein Familienmitglied – vorübergehend nicht pflegen kann: wegen Krankheit, Urlaub, Erschöpfung, Notfall. Sie bezahlt die Ersatzpflege, wenn der Sohn kurzfristig ins Krankenhaus muss. Wenn die Tochter eine Woche Erholung braucht, um weitermachen zu können. Wenn die Enkelin heiratet und die Oma trotzdem versorgt sein muss.
Das ist die Realität der häuslichen Pflege in Deutschland. Und sie kostet. Jede Stunde Ersatzpflege, jede Übernachtung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, jeder Tag, an dem die Pflegeperson ausfällt – all das hat bisher dieses Budget aufgefangen.
3.539 Euro im Jahr. Für viele Familien ist das die Grenze zwischen Durchhalten und Zusammenbrechen.
Was laut Entwurf stattdessen kommen soll – und warum das kein Ersatz ist
Das Bundesministerium für Gesundheit präsentiert die Streichung als „Vereinfachung". Künftig sollen Leistungen, die heute über die Verhinderungspflege finanziert werden, auf drei verschiedene neue Budgets aufgeteilt werden:
| Was heute bezahlt wird | Woher das Geld künftig kommen soll | |---|---| | Professionelle Ersatzpflege (Pflegedienst) | Sachleistungsbudget | | Selbst organisierte Ersatzpflege (Nachbar, Bekannte) | Entlastungsbudget | | Kurzzeitpflege, akute Versorgung | Überbrückungsbudget |
Klingt technisch neutral. Ist es nicht. Denn was dabei unwiederbringlich verschwindet, ist:
Ein klar erkennbarer, eigenständiger Jahresanspruch, der zusätzlich zur laufenden Versorgung zur Verfügung steht.
Die 3.539 Euro lagen bisher separat – zweckgebunden, transparent, abrufbar. Familien wussten: Wenn etwas passiert, haben wir diesen Puffer.
Künftig wird dieser Puffer in andere Töpfe eingerechnet, die gleichzeitig für die laufende Versorgung gebraucht werden. Was auf dem Papier wie eine Umstrukturierung aussieht, ist in der Praxis eine Kürzung der verfügbaren Mittel für Notfälle.
„Damit verschwindet ein klar erkennbarer, zusätzlich zur laufenden Versorgung verfügbarer Jahresanspruch."
Quelle: Pflege-Dschungel.de, PNOG-Analyse, 5. Juni 2026
Das Gesamtbild: Was alles auf einmal gestrichen werden soll
Die Verhinderungspflege ist nicht die einzige Leistung, die im PNOG verschwindet. Laut Referentenentwurf sollen folgende eigenständige Leistungsansprüche in ihrer heutigen Form entfallen und in neue Sammelbudgets überführt werden:
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI) → geht im neuen „Entlastungsbudget" auf
- Verhinderungspflege / Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI) → wird aufgelöst und aufgeteilt
- Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) → wird vollständig gestrichen (400 Mio. € Einsparung)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €/Monat) → werden ins Entlastungsbudget integriert
Das bedeutet: Bis zu 5.600 Euro an Entlastungsleistungen pro Jahr, die Familien heute als klare, eigenständige Ansprüche kennen und nutzen, werden in zwei neue Topfbudgets hineingerechnet – und damit faktisch für den Notfall nicht mehr verlässlich zur Verfügung stehen.
Quelle: Pflege-Dschungel.de, PNOG-Budgetanalyse, 5. Juni 2026
Was pflegende Angehörige jetzt wissen müssen
Bestandsschutz: Wer heute bereits Verhinderungspflege in Anspruch nimmt und einen anerkannten Pflegegrad hat, soll seine bestehenden Ansprüche zunächst behalten. Die Streichung gilt für Neuanträge und ab dem Systemwechsel 2027.
Aber: Sobald das neue System gilt, gibt es kein Zurück. Die Verhinderungspflege als eigenständig abrufbare Leistung existiert dann nicht mehr. Wer auf sie angewiesen ist, muss mit den neuen Budgets zurechtkommen – die gleichzeitig für die gesamte häusliche Versorgung gebraucht werden.
Das ist kein Spargesetz. Das ist eine Umverteilung auf dem Rücken der Schwächsten.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein echtes Problem: Die Pflegeversicherung hat für 2027 ein prognostiziertes Defizit von 7,6 Milliarden Euro. Irgendjemand muss das bezahlen.
Aber muss es ausgerechnet die Frau sein, die ihren Mann seit Jahren pflegt und jetzt eine Woche Erholung braucht?
Muss es der Sohn sein, der seinen Job aufgegeben hat, um für die Mutter da zu sein – und jetzt keinen verlässlichen Notfallfonds mehr hat?
Muss es die Familie sein, die ohnehin jeden Monat kämpft, um die Pflegekosten zu stemmen?
Ja, das Pflegesystem braucht Reformen. Aber keine, die pflegende Angehörige die Zeche zahlen lässt.
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Kabinettsbeschluss wird vor der Sommerpause 2026 angestrebt. Das parlamentarische Verfahren folgt. Das Fenster ist offen – aber es schließt sich.
1. Sprechen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten direkt an Schildern Sie, was Verhinderungspflege für Ihre Familie bedeutet. Was würde es heißen, wenn diese Leistung wegfällt? Konkrete persönliche Berichte haben mehr Wirkung als jede Statistik. → www.bundestag.de/abgeordnete
2. Unterzeichnen Sie Petitionen und unterstützen Sie Verbandsinitiativen VdK, AWO, Caritas und Diakonie kämpfen aktiv gegen diesen Entwurf. Werden Sie Mitglied, spenden Sie, melden Sie sich als Betroffener.
- VdK: www.vdk.de
- AWO: www.awo.org
- Caritas: www.caritas.de
3. Teilen Sie diesen Artikel – und Ihre Geschichte Nutzen Sie Social Media. Schreiben Sie unter #VerhinderungspflegeRetten und #PflegeHatEineStimme. Jede geteilte Geschichte ist eine Stimme mehr.
4. Schreiben Sie an die Gesundheitspolitiker direkt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Gesundheitsausschüsse von CDU, SPD, Grünen und weiteren Fraktionen – sie alle haben Büros, Kontaktformulare und Wahlkreise.
5. Informieren Sie Ihren Pflegedienst, Ihre Pflegeberatung, Ihren Pflegestützpunkt Diese Stellen arbeiten täglich mit Betroffenen. Sie können Druck bündeln und Stellungnahmen einreichen, die im Gesetzgebungsverfahren Gewicht haben.
Fazit: Eine Leistung, die Leben verändert – darf nicht still sterben
Die Verhinderungspflege ist keine Statistik. Sie ist der Grund, warum eine Ehefrau ihren Mann weiter zuhause pflegen kann, anstatt ihn ins Heim zu geben. Sie ist der Grund, warum ein Sohn seinen Urlaub nicht mit schlechtem Gewissen bucht. Sie ist der Grund, warum häusliche Pflege in Deutschland überhaupt funktioniert.
3.539 Euro im Jahr. Das ist keine Luxusleistung. Das ist das Minimum.
Dieser Entwurf darf nicht so beschlossen werden. Nicht ohne öffentliche Debatte. Nicht ohne die Stimmen der Millionen, die täglich pflegen und gepflegt werden.
Werden Sie laut. Jetzt.
Quellen: Referentenentwurf PNOG, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 3. Juni 2026 Pflege-Dschungel.de – Analyse Referentenentwurf PNOG, 5. Juni 2026 Bundesgesundheitsministerium – Gemeinsamer Jahresbetrag § 42a SGB XI (2025) AOK Gesundheitspartner – Gemeinsamer Jahresbetrag, Stand Juli 2025 Pflegewegweiser NRW – Gemeinsamer Jahresbetrag ab 01. Juli 2025 Deutsches Ärzteblatt, 4. Juni 2026 ASB-Pressemitteilung, 4. Juni 2026 Bundestagszusammenfasser – PNOG-Zusammenfassung, Stand 3. Juni 2026
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